Sie haben einen Dachs in Deutschland gefunden?
Bitte informieren Sie die Polizei
Jeder Verkehrsteilnehmer ist eigentlich verpflichtet - wenn er ein totes Tier auf der Straße oder am Rand entdeckt - dieses zur Seite zu räumen oder wenigstens abzusichern.
Die Polizei hat aber auch Verständnis dafür, wenn sich Menschen vor einem toten Tier oder Kadaver ekeln oder sich nicht trauen, diese anzufassen. In diesen Fällen wäre es wie immer sinnvoll, die Polizei zu informieren. Entweder übernehmen die Beamten dann die Beseitigung, oder sie informieren den zuständigen Jäger.
Nur der Jäger hat das so genannte Aneignungsrecht, aber nicht die Pflicht. Soll heißen: Nur der Jäger darf die Tiere mitnehmen, niemand anders. Aber er ist eben auch nicht dazu verpflichtet. In diesem Fall würde dann die Straßenmeisterei verständigt.
Auch aus statistischen Gründen sollte ein Wildunfall immer gemeldet werden. Nur wenn verlässliche Zahlen vorliegen, kann man richtig reagieren und beispielsweise Warnschilder für die Autofahrer aufstellen. Wenn das angefahrene Tier noch lebt, muss der Tiernotdienst verständigt werden. So steht es im Tierschutzgesetz.